Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ELIMES AG

1. Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden AGB sind für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Installationen der ELIMES AG (nachfolgend «Gesellschaft» genannt) gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend «Besteller» genannt) werden wegbedungen.

2.Gültigkeit von Angeboten
Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben, drei Monate ab Ausgabedatum gültig.

3.Preise
Alle Preisangaben verstehen sich rein netto exkl. MwSt. und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel bleiben vorbehalten.

4.Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung respektive im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet.

5.Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination
Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.

6.Mengenangaben im Angebot
Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (Stk., m, etc.) sind approximativ. Das heisst, sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Besteller Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das von der Gesellschaft gemachte Angebot.

7.Lieferungen bauseits
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

8.Termine
Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten, ist die Gesellschaft ihrerseits von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden.

9.Eigentums- und Immaterialgüterrecht
Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen von der Gesellschaft erstellten Offerten, Dokumentationen, Projekten, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen bleibt bei der Gesellschaft. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist die Gesellschaft berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10 % der Offertsumme einzufordern.

10.Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage rein netto ab Rechnungsdatum. Gerät der Besteller in Verzug, so hat die Gesellschaft Anspruch auf 5 % Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Die Mahngebühr beträgt CHF 20.00 ab der zweiten Mahnung. Weiter ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen. Ist der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat die Gesellschaft schliesslich das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ELIMES AG

11.Haftung
Die Gesellschaft haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet die Gesellschaft nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Schliesslich haftet die Gesellschaft auch nicht für Schäden entstanden aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel etc.

12.Datenschutz und Geheimhaltung
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, ist die Gesellschaft berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden.

13.Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird vollumfänglich ausgeschlossen. Streitigkeiten zwischen der
Gesellschaft und dem Besteller werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist Brig-Glis. Die Gesellschaft behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des Bestellers geltend zu machen.


Brig-Glis, 7. November 2019, www.elimes.ch